Bußgeldkatalog 2012 und Bußgeldrechner 2012

Stand: Bußgeldkatalog 2010 & Bußgeldrechner 2011, die Version Bußgeldkatalog 2012 & Bußgeldrechner 2012 ist in Vorbereitung

Bußgeldrechner
Art von Kraftfahrzeug?
Wo wurden Sie geblitzt?
Fahrerlaubnis auf Probe?
Geschwindigkeit gemessen?
Geschwindigkeit zulässig?
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Bußgeldkatalog 2012 Bussgeld-Ratgeber im Verkehrsrecht

Stand Januar 2010 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vom 01.09.2009.

Auf der Autobahn „geknipst“ worden, bei dunkelrot über die Ampel oder kreativ geparkt.
Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Vergehen kostet, bzw. welche Strafe Sie erwartet, dann sind Sie hier richtig.
Finden Sie die Strafvorschrift im aktuellen Bußgeldkatalog 2010.

Bußgeldkatalog 2010
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Abstand
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho« 100 Euro 2    
mit Gefährdung 20 Euro      
mit Gefährdung 30 Euro      
mit Sachbeschädigung 30 Euro      
mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Ohne zwingenden Grund stark gebremst        
Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h 25 Euro      
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 ? der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho« 75 Euro 1    
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 ? der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes 35 Euro      
weniger als 1/10 400 Euro 4 3 Monate  
weniger als 1/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 320 Euro 4 3 Monate  
weniger als 2/10 320 Euro 4 2 Monate  
weniger als 2/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 240 Euro 4 2 Monate  
weniger als 3/10 240 Euro 4 1 Monat  
weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 160 Euro 3 1 Monat  
weniger als 4/10 100 Euro 2    
weniger als 4/10 180 Euro 3    
Alkohol
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss   7   Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ab dem dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate  
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat  
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate  
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren 20 Euro      
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet 20 Euro      
Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet 50 Euro 3    
Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten) 20 Euro      
desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn 150 Euro 4 1 Monat  
desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 Euro 4    
desgleichen in Ein- und Ausfahrten 50 Euro 4    
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25 Euro      
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 50 Euro 3    
mit Sachbeschädigung 60 Euro 3 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung 80 Euro 1    
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt 50 Euro 2    
Unzulässiges Halten 30 Euro      
Unzulässiges Parken 40 Euro 2    
Wenden im Tunnel 40 Euro 1    
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen   7 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Beleuchtung und Warnzeichen
Einsatz unerlaubter Schallzeichen 10 Euro      
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Euro      
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20 Euro      
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts 40 Euro 3    
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts 25 Euro      
Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Euro      
Missbrauch von Hupe und Lichthupe 10 Euro      
mit Belästigung 20 Euro      
mit Gefährdung 15 Euro      
mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10 Euro      
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10 Euro      
Drogen
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss   7   Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate  
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat  
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate  
Geschwindigkeit
als Teilnehmer 400 Euro 4 1 Monat  
als Veranstalter 500 Euro 4    
desgleichen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro 3    
desgleichen mit Sachbeschädigung 75 Euro 3    
Geschwindigkeitsüberschreitung 11 bis 15 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 20 Euro      
Geschwindigkeitsüberschreitung 11 bis 15 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 25 Euro      
Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 30 Euro      
Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 35 Euro      
Geschwindigkeitsüberschreitung 21 bis 25 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 70 Euro 1    
Geschwindigkeitsüberschreitung 21 bis 25 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 80 Euro 1    
Geschwindigkeitsüberschreitung 26 bis 30 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 80 Euro 3    
Geschwindigkeitsüberschreitung 26 bis 30 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 100 Euro 3    
Geschwindigkeitsüberschreitung 31 bis 40 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 120 Euro 3    
Geschwindigkeitsüberschreitung 31 bis 40 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 160 Euro 3 1 Monat  
Geschwindigkeitsüberschreitung 41 bis 50 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 160 Euro 3 1 Monat  
Geschwindigkeitsüberschreitung 41 bis 50 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 200 Euro 4 1 Monat  
Geschwindigkeitsüberschreitung 51 bis 60 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 240 Euro 4 1 Monat  
Geschwindigkeitsüberschreitung 51 bis 60 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 280 Euro 4 2 Monate  
Geschwindigkeitsüberschreitung 61 bis 70 km/h(außerhalb geschlossener Ortschaften) 440 Euro 4 2 Monate  
Geschwindigkeitsüberschreitung 61 bis 70 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 480 Euro 4 3 Monate  
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaften) 10 Euro      
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h (innerhalb geschlossener Ortschaften) 15 Euro      
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h (außerhalb geschlossener Ortschaften) 600 Euro 4 3 Monate  
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h(innerhalb geschlossener Ortschaften) 680 Euro 4 3 Monate  
Illegale Kraftfahrzeugrennen        
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 120 Euro 3    
Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen 35 Euro      
Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen 50 Euro 3    
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde 40 Euro      
Radarwarngerät oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 Euro 4   zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW) 15 Euro      
Halten und Parken
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 10 Euro      
bis zu 1 Stunde 10 Euro      
bis zu 2 Stunden 15 Euro      
bis zu 3 Stunden 20 Euro      
bis zu 30 Minuten 5 Euro      
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen 15 Euro      
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist 10 Euro      
Halten in zweiter Reihe 15 Euro      
Haltren vor oder in Feuerwehrzufahrten 10 Euro      
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten 20 Euro      
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken 25 Euro      
länger als 15 Minuten 30 Euro      
länger als 3 Stunden 20 Euro      
länger als 3 Stunden 35 Euro      
länger als eine Stunde 25 Euro      
mit Behinderung 15 Euro      
mit Behinderung 20 Euro      
mit Behinderung 25 Euro      
mit Behinderung 35 Euro      
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 50 Euro 1    
mit Sachbeschädigung 25 Euro      
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 Euro      
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe        
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 Euro 1    
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen 15 Euro      
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro      
Parken auf Sperrflächen 25 Euro      
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10 Euro      
Parken in Fußgängerbereichen 30 Euro      
Parken in zweiter Reihe 20 Euro      
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen 20 Euro      
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35 Euro      
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10 Euro      
über 3 Stunden 25 Euro      
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10 Euro      
zusätzlich mit Behinderung 30 Euro      
zusätzlich mit Behinderung 35 Euro      
Papiere, HU und Technik
ab Mitte 2006: Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) 20 Euro      
als Halter den Betrieb angeordnet o. zugelassen 135 Euro 3    
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 30 Euro      
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 75 Euro 3    
AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 40 Euro 1    
AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: zwischen 2 und 8 Monaten 15 Euro      
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3    
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 15 Euro      
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben 20 Euro      
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 40 Euro 2    
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 Euro      
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten 25 Euro      
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 % 50 Euro 3    
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 25 % 75 Euro 3    
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 30 % 125 Euro 3    
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt 15 Euro      
mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren 50 Euro 3    
mit unzulässiger Mischbereifung gefahren 15 Euro      
verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 80 Euro 3    
zusätzlich mit Behinderung 40 Euro 1    
Polizei
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen 20 Euro      
Haltegebot der Polizei nicht befolgt 50 Euro 3    
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt 20 Euro      
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt 15 Euro      
Sicherheit
1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (zum Beispiel mit Gurt, aber ohne Kindersitz) 30 Euro      
1 Kind ohne jede Sicherung 40 Euro 1    
Die Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an die Wetterverhältnisse angepaßt (Winterreifen, Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage) 20 Euro      
Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) 10 Euro      
Fahren ohne Sicherheitsgurt (Neu: auch in Reisebussen!) 30 Euro      
mehrere Kinder 35 Euro      
mehrere Kinder 50 Euro 1    
mit Verkehrsbehinderung 40 Euro 1    
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung: als Kraftfahrer bei laufendem Motor 40 Euro 1    
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung:als Radfahrer 25 Euro      
Schutzhelmpflicht nicht beachtet 15 Euro      
Vor der Fahrt Scheiben nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht anderweitig mehr als zulässig eingeschränkt 10 Euro      
Straßenbenutzung
Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz) 20 Euro      
Einbahnstraßenschild missachtet 20 Euro      
Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung 40 Euro 1    
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen        
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren 5 Euro      
Im Fußgängerbereich bei nichtzugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet 50 Euro 1    
Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert 15 Euro      
mit Behinderung 10 Euro      
mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs 35 Euro      
mit Gefährdung 15 Euro      
mit Gefährdung 20 Euro      
mit Gefährdung 40 Euro 1    
mit Sachbeschädigung 25 Euro      
Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote) 15 Euro      
vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt 10 Euro      
Überholen
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht 10 Euro      
Außerorts rechts überholt 50 Euro 3    
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht 30 Euro      
Innerorts rechts überholt 30 Euro      
mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet 10 Euro      
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet 50 Euro 4    
Überholen bei unklarer Verkehrslage 50 Euro 3    
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 75 Euro 4    
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Überholen mit zu wenig Seitenabstand 30 Euro 1    
Überholen trotz Verbot 40 Euro 1    
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen 25 Euro      
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein 30 Euro 1    
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet 40 Euro 2    
Umweltschutz und Sauberkeit
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt 10 Euro      
Gegenstand auf der Straße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung 40 Euro 1    
Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht 10 Euro      
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung 10 Euro      
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts 20 Euro      
Unfall
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren 30 Euro      
Fahrlässige Körperverletzung   5   Straftat nach StGB
Fahrlässige Tötung   5   Straftat nach StGB
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht 40 Euro 2    
mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB     7  
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen 30 Euro      
Unterlassene Hilfeleistung   5    
Vorfahrt
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt 5 Euro      
An der Haltelinie nicht gehalten 10 Euro      
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren 10 Euro      
mit Gefährdung 200 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Gefährdung 320 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Gefährdung 50 Euro 3    
mit Sachbeschädigung 240 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
mit Sachbeschädigung 360 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Rotlicht missachtet 90 Euro 3    
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde 200 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung 25 Euro      
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung 50 Euro 3 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen 10 Euro      
Abbiegen, ohne Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen mit Gefährdung 40 Eur 2    
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 Euro 2    
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung 40 Euro 2    
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs mit Behinderung 20 Euro      
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 30 Euro      
mit Sachbeschädigung 35 Euro