Viele Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren also bei einer Geschwindigkeitsübertretung sind falsch, da viele Messungen der sogenannten Radarfallen fehlerhaft ausgewertet, zudem die bedienenden Beamten (Verkehrsüberwachung /Polizei / Ordnungsamt) mangelhaft eingewiesen wurden oder die Messgeräte zur Geschwindigkeitskontrolle schlicht nicht richtig funktionieren.
Unabhängige sachverständige Gutachter haben festgestellt, dass im gesamten Bundesgebiet cirka 20 % der Bußgeldbescheide (übrigens, nicht nur wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ) als nicht korrekt anzusehen sind und bei annähernd 80% der Bußgeldverfahren das vorhandene Beweismaterial fehlerhaft, bzw. mangelhaft ausgewertet wurde.
Das sind bewerkenswerte Fakten, insbesondere auch deshalb, da Bußgeldbescheide oft existenzgefährdend sind, speziell dann, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird und der Betroffenen den Führerschein abgeben muss.
Als betroffener Verkehrsteilnehmer hat man in aller Regel nur wenige Chancen, sich allein und erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren.
Ohne Inanspruchnahme eines Verteidigers haben die Betroffenen zudem keine Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensakte zu erhalten.
Dies ist aber unabdingbar, denn bereits aus der Akteneinsicht können etwaige Fehler, wie etwa mangelhafte Messung und Bedienung, offenkundig gemacht werden.
Aber Achtung, mit Sicherheit sind nicht alle Bußgeldbescheide falsch und auch ein Einspruch verhilft nicht in jedem Fall zu einer Aufhebung des Bescheides aber eine Überprüfung lohnt sich stets, insbesondere wenn ein Fahrverbot im Raum steht.
Die auf das Verkehrsrecht und Bussgeldsachen spezialisierte Anwaltkanzlei Fenderl berät und unterstützt Sie gerne bei der Wahrung Ihrer Rechte als Verkehrsteilnehmer. Oft kann zumindest die Dauer eines verhängten Fahrverbot verringert oder dieses sogar verhindert werden. Letzteres insbesondere bei Selbständigen, wenn dadurch deren Existenz gefährdet wird. Nehmen Sie mit unseren Verkehrsrecht Spezialisten Kontakt auf, damit wir zügig Ihre Verfahrensakte anfordern und alle notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten können.
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