Neues Punktesystem, Bußgelder hoch, schnellere Verjährung im Zentralregister Flensburg: Was ändert sich für Verkehrssünder?
Flensburger Verkehrssünder-Datei soll für das Verkehrsrecht radikal vereinfacht werden. Die Reform und das neue Punkte-System in Flensburg mit vermutlich gravierenden Änderungen. Eine der Kernänderung: Ab 8 Punkten ist der Lappen weg!
Laut unserer Aschaffenburger Anwaltskanzlei, bzw. Verkehrsanwalt Fenderl vorliegender Informationen soll es künftig nur noch einen Punkt für "grobe Verstöße" (z. B. 22 km/h innerorts zu schnell) und zwei Punkte für "schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten" (z. B. bei Rot über die Ampel, Drängeln insb. auf der Autobahn) geben. Alle Verstoß-Tatbestände, die bisher mit bis zu drei Punkten sanktioniert wurden, werden im neuen System mit einem Punkt gebündelt. Für schwerere Delikte (aktuell drei bis sieben Punkte) sollen zukünftig generell zwei Punkte in Flensburg eingetragen werden.
Allerdings: Nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher, sondern zukünftig schon bei 8 Punkten soll der Führerschein eingezogen werden! Bei Erreichung von vier Punkten, kommt dann aber zunächst eine schriftliche "Ermahnung". Beim Punktestand von sechs Punkten erfolgt eine sogenannte letzte "Verwarnung". Punkte können auch weiterhin durch Nachschulung vor dem zu erwartenden Führerscheinentzug mit 8 Punkten, abgebaut werden. Bei Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort weg. Des Weiteren ist u.A. auch noch offen, wie die ca. 48 Mio. unverjährten Altpunkte (Stand Jan 2012), die sich in der Flensburger Verkehrssünderkartei angesammelt haben, in das neue System überführt werden sollen, bzw. können.
Grundsätzlich ist geplant, das jeder Einzeleintrag für sich verjährt (Singularereignis). So soll z.B. ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren verjähren (Tilgungsfristen). Es gibt also keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder zwei weitere Jahre, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen. Zielsetzung ist die Vermeidung dessen, dass der Punktestand in Flensburg sich über einen immer längeren Zeitraum immer weiter anhäuft (Kumulierung). So wird es auch keine Überlappungsfristen mehr geben, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der (alten Tilgungsfrist) Verjährung begangen wurde, aber erst später geahndet wird (z. B. weil der Fahrer ggf. nicht zeitnah ermittelt werden kann).
Insbesondere sollen Geldstrafen für eine Verkehrsgefährdung deutlich erhöht werden. Diesbezügliche Details des neuen Regelwerks werden derzeit von entsprechenden Stellen mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Im Gegenzug sollen dafür Ordnungswidrigkeiten, welche für die Verkehrssicherheit belanglos sind, nicht mehr durch Punkteeinträge in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet werden (etwa das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette).
Die angestoßene Reform soll bis zur Bundestagswahl 2013 in Kraft treten. Verkehrsminister Ramsauer will noch im Februar 2012 alle Einzelheiten vorstellen. Bis dahin soll auch geklärt sein, wie mit den Alt-Punkten im Flensburger Zentralregister zu verfahren ist.
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