Neues Punktesystem - Punkte Flensburg

Neues Punktesystem, Bußgelder hoch, schnellere Verjährung im Zentralregister Flensburg: Was ändert sich für Verkehrssünder?

Neues Punktesystem Kraftfahrtbundesamt FlensburgKraftfahrt Bundesamt

Flensburger Verkehrssünder-Datei soll für das Verkehrsrecht radikal vereinfacht werden. Die Reform und das neue Punkte-System in Flensburg mit vermutlich gravierenden Änderungen. Eine der Kernänderung: Ab 8 Punkten ist der Lappen weg!

Das bisherige Punktesystem soll radikal vereinfacht werden

Laut unserer Aschaffenburger Anwaltskanzlei, bzw. Verkehrsanwalt Fenderl vorliegender Informationen soll es künftig nur noch einen Punkt für "grobe Verstöße" (z. B. 22 km/h innerorts zu schnell) und zwei Punkte für "schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten" (z. B. bei Rot über die Ampel, Drängeln insb. auf der Autobahn) geben. Alle Verstoß-Tatbestände, die bisher mit bis zu drei Punkten sanktioniert wurden, werden im neuen System mit einem Punkt gebündelt. Für schwerere Delikte (aktuell drei bis sieben Punkte) sollen zukünftig generell zwei Punkte in Flensburg eingetragen werden.

Allerdings: Nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher, sondern zukünftig schon bei 8 Punkten soll der Führerschein eingezogen werden! Bei Erreichung von vier Punkten, kommt dann aber zunächst eine schriftliche "Ermahnung". Beim Punktestand von sechs Punkten erfolgt eine sogenannte letzte "Verwarnung". Punkte können auch weiterhin durch Nachschulung vor dem zu erwartenden Führerscheinentzug mit 8 Punkten, abgebaut werden. Bei Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort weg. Des Weiteren ist u.A. auch noch offen, wie die ca. 48 Mio. unverjährten Altpunkte (Stand Jan 2012), die sich in der Flensburger Verkehrssünderkartei angesammelt haben, in das neue System überführt werden sollen, bzw. können.

Das Reform-Kernstück: das neue Punkte-System

Grundsätzlich ist geplant, das jeder Einzeleintrag für sich verjährt (Singularereignis). So soll z.B. ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren verjähren (Tilgungsfristen). Es gibt also keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder zwei weitere Jahre, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen. Zielsetzung ist die Vermeidung dessen, dass der Punktestand in Flensburg sich über einen immer längeren Zeitraum immer weiter anhäuft (Kumulierung). So wird es auch keine Überlappungsfristen mehr geben, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der (alten Tilgungsfrist) Verjährung begangen wurde, aber erst später geahndet wird (z. B. weil der Fahrer ggf. nicht zeitnah ermittelt werden kann).

Höhere Bußgelder als Geldstrafen

Insbesondere sollen Geldstrafen für eine Verkehrsgefährdung deutlich erhöht werden. Diesbezügliche Details des neuen Regelwerks werden derzeit von entsprechenden Stellen mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Im Gegenzug sollen dafür Ordnungswidrigkeiten, welche für die Verkehrssicherheit belanglos sind, nicht mehr durch Punkteeinträge in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet werden (etwa das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette).

Die angestoßene Reform soll bis zur Bundestagswahl 2013 in Kraft treten. Verkehrsminister Ramsauer will noch im Februar 2012 alle Einzelheiten vorstellen. Bis dahin soll auch geklärt sein, wie mit den Alt-Punkten im Flensburger Zentralregister zu verfahren ist.

 

News & aktuelle Meldungen zum neuen Punktesystem im Internet:

Google News: Neues Punktesystem für Verkehrssünder

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Bürger können über Reform der Verkehrssünder-Punkte diskutieren - STERN.DE (Do, 26 Apr 2012)
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Im neuen Punktesystem der Verkehrssünderkartei sind bis Ende 2013 folgende Änderungen geplant:

Erfolgte bisher ein Entzug der Fahrerlaubnis erst bei 18 Punkten so sieht die neue Regelung einen Entzug bereits bei 8 Punkten vor. Die geplante Neuregelung reduziert allerdings die Punkteanzahl je Delikt und sieht die  Einordnung in Kategorien vor. Die Delikte verjähren einzeln.

Bislang erfolgt bei 8 Punkten nur eine Mitteilung des Kraftfahrt bundesamtes über den Punktestand; eine freiwillige Schulung bringt 4 Punkte Abzug, bei 9 bis 13 Punkten allerdings nur noch 2 Punkte. Bei 14 bis 17 Punkten besteht Nachschulungspflicht, bei der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Punkte abgezogen. Sind 18 Punkte erreicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an.

Nach der neuen Regelung wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis schon bei 8 Punkte in Flensburg entzogen, dafür werden für jedes Delikt weniger Punkte vergeben. Die Punkte sollen nur noch in zwei und nicht in sieben Kategorien eingeordnet werden. Verkehrsverstöße werden in die Kategorien "grob" und "schwerwiegend" eingeteilt. Grobe Verstöße werden statt 1 bis 3 Punkte mit nur einem Punkt geahndet, schwerwiegende statt derzeit 3 bis 7 nur noch mit zwei neuen Punkten. Bei 4 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 eine Verwarnung. Ob ein Abbau durch Nachschulung möglich ist, ist noch nicht sicher. Aktuell wird davon ausgegangen, dass es keinen Abbau durch Nachschulung geben wird. Jedes Delikt verjährt allerdings einzeln und alte Punkte leben bei neuen Verstößen nicht wieder auf. Damit wäre auch das Thema Überliegefristen erledigt. Delikte mit einem Punkt verjähren nach zwei, Delikte mit 2 Punkten nach 3 Jahren.

Der Bußgeldkatalog 2012 soll verschärft werden. Im Gegenzug soll jedoch für das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette künftig keine Punkte mehr vergeben werden.

Vergleich des alten und des geplanten neuen Punktesystems anhand praktischer Beispiele:

Verkehrsdelikt

Punkte bisher

Punkte neu

Überfahren einer Roten Ampel (1)

4

2

0,8 Promille Alkohol am Steuer(2)

4

2

Während der Fahrt mit Handy telefonieren

1

1

Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts

1

1

Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts

1

1

Unterschreiten des Sicherheitsabstandes (3)

3

2

  1. Rotlicht über eine Sekunde
  2. Ordnungswidrigkeit ohne Fahrfehler;
  3. bei 130 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts

Die Einzel-Tilgungsfrist (Verjährung) ist wohl die wichtigste und beste Regelung der geplanten Reform. Allerdings kann die Höchstgrenze von 8 Punkten nach der neuen Regelung schneller erreicht werden. Wie die konkrete Umsetzung aussieht und wie die ca. 50 Millionen Alt-Punkte in ein neues Punktesystem übertragen werden, ist noch nicht festgelegt.

Quelle: Xing seo Consulting