Viele Autofahrer als Verkehrsteilnehmer mit Knöllchen Problemen beim Parken mit Bußgeld während des Einkaufen am Samstag freuten sich zu früh als sie von dem neuen BGH-Urteil erfuhren:
Der Samstag ist nicht immer ein Werktag - im Gegensatz zum Verkehrsrecht ist dies zumindest im Mietrecht höchstrichterlich festgestellt.
Der BGH hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass der Samstag bei der Fristberechnung zur Zahlung der Miete (nach §556b I BGB fällig zum dritten Tag des jeweiligen Berechnungszeitraums) nicht als Werktag gezählt wird. Dabei geht es nicht um den Fall, dass der letzte Tag der Frist auf einen Samstag fällt [Hier mehr zum BGH-Urteil Samstag kein Werktag ...]




