Überall auf Deutschlands Straßen wird mit Radar-Blitzananlagen Jagd auf Raser wegen vermeintlicher Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht. Es wird gemessen, geblitzt und anschliessend oft ein Bussgeld verhängt. Den überführten Verkehrssündern winken zudem Strafpunkte in Flensburg, satte Geldstrafen oder sogar monatelanges Fahrverbot. Dabei ist ein Einspruch, bzw. der Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung in vielen Fällen für den beschuldigten Verkehrsteilnehmer erfolgreich.
Siehe folgenden Fernsehbeitrag von ARD Ratgeber Recht zum Thema:
Der Bußgeldbescheid ist offensichtlich falsch - sollen Sie bezahlen oder sich weigern? - Nicht nur sondern auch die Sachverständigen Gutachter vom VUT und AvD empfehlen: Fristen beachten und einen Verkehrsrecht Rechtsanwalt nehmen!
Doch wie präzise sind Blitzer-Bilder oder Laser-Messungen?
Denn, und das sollten betroffene "geblitzte Verkehrsteilnehmer" wissen,
"nur das Videoabstandsmessverfahren ist ein standardisiertes Messverfahren i. S. der o. g. Rechtsprechung des BGH".
Für dieses gilt also die Rechtsprechung des BGH zu standardisierten Messverfahren (s. z. B. BGHSt 43, 277; OLG Hamm DAR 1996, 382 bei BURHOFF). Für die tatsächlichen Feststellungen ist es daher ausreichend, aber auch erforderlich, wenn zur Meßmethode (nur) mitgeteilt wird, welches Messverfahren angewandt worden ist. Außerdem muss der zu berücksichtigende Toleranzwert dargelegt werden (vgl. BGHSt, a. a. O.; OLG Düsseldorf DAR 1994, 248; OLG Hamm zuletzt u. a. DAR 1998, 281; OLG Köln NJW 1994, 1167, jeweils zur Geschwindigkeitsüberschreitung). Auch wenn der Betroffene den Verkehrsverstoß einräumt bzw. der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen beschränkt worden ist (s. OLG Hamm NZV 2002, 282; 2002, 381; a. A. inzwischen das OLG Köln NZV 2003, 100, jeweils m. w. N.; s. dazu auch NIEHAUS NZV 2003, 409 ff.) ist dies erforderlich
In der SternTV Sendung mit Titel "
Radarfallen: Wie trotz falscher Messungen Kasse gemacht wird" auf Unterpunkt zum Thema „Messungen im Straßenverkehr" vom Mittwoch, 27.10.2010 um 22:15 Uhr auf RTL, wurden anhand typischer Beispiele Fehlermöglichkeiten im Bereich der Technischen Verkehrsüberwachung aufgezeigt und besprochen.
Der Geschäftsführer der VUT Sachverständigen Gutachter, Hans-Peter Grün, war Gast und Gesprächspartner von Moderator Steffen Hallaschka, der die Moderation von Günther Jauch im Januar 2011 übernommen hat.
SENSATIONELLES ABER KAUM BEKANNTES URTEIL DES BUNDES-VERFASSUNGSGERICHTS
Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Kucklick (54) und beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!
Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.
Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes" darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Mittlerweile stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß", so Kucklick. Weitere Bußgeld Verfahren wurden ausgesetzt.
Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden", so Kucklick.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung
Doch sollten sich bereits geblitzte Autofahrer nicht zu früh freuen denn: Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht wieder aufgerollt. Alle anderen gefilmten oder fotografierten Verkehrssünder dürfen aber hoffen ... mindestens!
Blitzer und Persönlichkeitsrecht: (Anm. der Site-Administration M.G.)
Zitierung: BVerfG, 2 BvR 941/08 vom 11.8.2009, Absatz-Nr. (1 - 32), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.htm ...
Um es klar zu stellen: Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Bezug genommenen Urteil mit BVerfG-AZ 2 BvR 941/08 zu Blitzern gar nicht geäußert. Die aktuelle Entscheidung hat also auf einen spezifischen Fall keinen Einfluss. Es ging vielmehr um die verdachtsunabhängige Aufzeichnung, die ja bei Blitzern, die i.d.R. nur blitzen, wenn ein Verstoß gegeben ist, gerade nicht erfolgt. Ist man als Fahrer bereits benannt und wurde auch schon der Anhörungsbogen zugestellt, bzw. die Anhörung bereits erfolgt, ist wohl nicht mehr viel zu retten.
Ein Einspruch ist natürlich immer möglich, jedoch mit geringen Erfolgsaussichten, wenn man lediglich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verweisen will, oder den Standort des Gerätes kritisiert. Siehe auch:
Videomessung im Straßenverkehr - BVerfG 2 BvR 941/08 und seine Folgen
Auf der deutschen Internetadresse "Blitzergutachten" bietet die Deutsche Kraftfahrzeug Akademie, als ein amtlich anerkannter und zertifizierter Bildungsträger, zusammen mit Gutachtern für Verkehrsmesstechnik und fachkundigen Rechtsanwälten die Überprüfung von Bußgeldbescheiden an.
Dies kann oftmals den Führerschein und damit sogar die berufliche Existenz retten. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Überprüfung des Tatvorwurfs für den Betroffenen sogar kostenlos.
Erfahrungsgemäß sind bei einem Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß und Abstandsverstößen viele Messungen angreifbar, weil Menschen Fehler gemacht oder Messapparaturen nicht einwandfrei funktioniert haben. Insbesondere bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann es sehr vorteilhaft sein, die vorliegenden Beweismittel überprüfen zu lassen. Ein ausführliches und umfangreiches Expertengutachten erstellen zu lassen ist jedoch meist sehr teuer, zumal die Aussichten mit einem Widerspruch erfolgreich zu sein zunächst unklar sind. Um schnell Gewissheit zu erhalten, bietet Blitzergutachten eine günstige Vorprüfung des Tatvorwurfs an, damit der Betroffene, der beispielsweise vermeintlich zu schnell gefahren ist, eine kostengünstige Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen erhält.
Die Vorgehensweise auf Blitzergutachten ist ganz einfach. Im ersten Schritt trägt der Betroffene alle Daten zum Tatvorwurf in die dafür vorgesehenen Felder ein, dann die vorbereitete Vollmacht, die für die Anforderung der Beweismittel bei der entsprechenden Behörde erforderlich ist, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Die unterschriebene Vollmacht, sowie das vorliegende Behördenschreiben hochladen und die zuständigen Mitarbeiter bei Blitzergutachten kümmern sich um den Rest. Alternativ können die Dokumente auch per Post übersandt werden.
Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, schauen sich die für Blitzergutachten tätigen Rechtsanwälte, und Sachverständigen Gutachter den Fall an. Basierend auf den vorliegenden Beweismitteln führen die Experten für Verkehrsmesstechnik eine Erstprüfung beziehungsweise Kurzbewertung durch. Sofort nachdem das Ergebnis vorliegt, wird dem Kraftfahrer mitgeteilt, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Sowohl die Kosten der Vorprüfung als auch die entstandenen Kosten für den juristischen Beistand trägt, sofern der Geblitzte keine Selbstbeteiligung vereinbart hat, seine Rechtsschutzversicherung in voller Höhe. Die entsprechenden Gebühren rechnet der Anwalt unmittelbar mit dieser Versicherung ab.
Folglich bietet ein Blitzergutachten eine vielversprechende Hilfe, dass bei der Abwehr nicht gerechtfertigter Bußgeldbescheide vor allem vermeintlich zu schnell gefahrene Autofahrer Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid einlegen können, insbesondere wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht.
Pressemitteilungen zum Thema mit den Stichworten Rechtsanwalt, Autofahrer, Blitzer, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Geschwindigkeit, Messtechnik, Rechtsschutzversicherung, Widerspruch
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Blitzer- Abzocke oder Verkehrssicherheit? BILD beantwortet die wichtigsten Fragen - BILD (Di, 07 Feb 2012)
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