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Sinnvolle und humoristischen Fundstellen - Wer sagt da noch, Juristen sind humorlos?

"Der neue Führerschein Test "- Test-Formular zum Download - Zur Erlangung der Fahrerlaubnis ist dieser aber nicht geeignet:
Zugegeben, ein überarbeiteter, neuer Führerschein Test wäre für so manchen Führerschein Prüfling, der durch die Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis gerasselt ist, in einigen Fällen Recht hilfreich.
Dennoch dieser, neue Führerschein-Test wäre keine Hilfe , sondern dient nur der Erheiterung. Aber sehen Sie selbst und starten Sie den "Führerschein Test Formular Download" mit Klick auf das PDF Dokument:
Neuer-Fuehrerschein-Test.pdf
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Ehemaliger Streifenpolizist wurde 2008 neuer BGH-Präsident

nicht nur aus ehemaligen Bayrischen Verkehrspolizisten werden Anwälte und Richter...  

Klaus Tolksdorf machte sich mit Terror-Urteilen einen Namen

Auszug:

....der Karrierestart des gebürtigen Gelsenkircheners ist ungewöhnlich. Der Sohn des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts wurde nach dem Abitur in den 1960er Jahren zunächst Streifenpolizist in Münster. Während seines Dienstes als Wachtmeister entschied er sich dann für das Jurastudium, das er in beiden Staatsexamen mit der seltenen Bestnote "eins" abschloss. Seinen Hang zur Prinzipienstrenge offenbart Tolksdorf dann erstmals in seiner Promotionsschrift, die den Titel trägt: "Mitwirkungsverbot für den befangenen Staatsanwalt".

Klaus Tolksdorf BGH Bundesgerichtshof...

...mehr zu  

"ehemaliger Streifenpolizist (jedoch nicht  Anwalt Fenderl) ist jetzt BGH-Präsident"

Quelle: 123recht.net

Skurrile Kombinationen aus Beruf u. Name die es wirklich gibt Rechtsanwälte und Juristen:

 

  • Dr. Mörder, Rechtsanwalt (Freiburg i. Br.) (Quelle: D-Info 97)
  • Clara Fall, Juristin 
  • Geldmacher, Anwalt 
  • Wankelmuth, Anwalt (Lüneburg) (Quelle: D-Info 97)
  • Herzbruch, Scheidungsanwalt (Lüneburg) (Quelle: D-Info 97) 
  • A. Streit, Rechtsanwalt (Essen) (Quelle: D-Info 97) 
  • Dipl.-Ing. u. Patentanwalt V. Pfusch (Stuttgart) (Quelle: D-Info 97) 
  • M. Sorgenfrei, Rechtsanwalt (Schönberg, Holstein)(Quelle:D-Info ) 
  • K. Erbguth, Rechtsanwalt & Notar (Haltern) (Quelle: D-Info 97) 
  • Rechtsanwaltsbüro Dr. M. Pflichtbeil u. A. Rödel (Sondershausen) (Quelle: D-Info 97) 
  • U. Unützer, Rechtsanwalt u. Notar (Wetzlar) (Quelle: D-Info 2000) 
  • P. Dickopf, Rechtsanwalt (Frankfurt am Main) (Quelle: D-Info 2000) 
  • Dr. H. Gwinner, Rechtsanwalt (Augsburg) (Quelle: D-Info 2000)

Weitere witzige und kuriose Namen, die tatsächlich existieren hier...

Weitere SEO Profiler Links zum Recht im Internet

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In der Beitragsreihe "Neulich beim Website Check " werden alltägliche Probleme geschildert, die das EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen bei der Durchführung von verschiedenen Website Checks festgestellt hat und welche Lösungen angezeigt waren.

Quelle: ec-m.de

Neulich beim Website Check...

Folge 9: PDF - getagged am besten (Do, 16 Sep 2010)
Die Website Checks im EC-M enthalten auch die Prüfung von PDF-Dokumenten, die auf den Unternehmens-Websites zum Download bereit gehalten werden. PDF-Dokumente - wofür verwenden? Neben den leicht und schnell lesbaren Informationen auf einer Website sollen PDF-Dokumente tiefergehende Informationen für die Website-Besucher bereit halten. Deswegen müssen auch PDF-Dateien für die Internet-Suchmaschinen nicht nur lesbar sein, sondern ebenfalls Informationen für eine optimale Weiterverbreitung enthalten – anders ausgedrückt: PDF darf nicht dumm, es muss schlau sein.
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Folge 8: Wissen, wie die Kunden suchen (Di, 07 Sep 2010)
Die Website Checks im EC-M enthalten auch die Frage an die Unternehmer, ob sie eine Webstatistik für ihre Unternehmens-Website führen. Eine Website ins Internet zu stellen ist mit einigem Aufwand verbunden - dies ist jedoch höchstens die erste Hälfte der Arbeit. Will man messen, ob und wie erfolgreich eine Website für das eigene Unternehmen ist, muss man eine statistische Auswertung über die Nutzung der Website führen.
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Folge 7: Inhalte - Lockstoff für Leser und Suchmaschinen (Do, 19 Aug 2010)
Die Website Checks im EC-M enthalten auch den Prüfungspunkt "Inhaltliche Darstellung der Dienstleistungen des Unternehmens". Bleibt beim ersten Lesen der Startseite einer Internetpräsenz unklar, was die Kerndienstleistung des Unternehmens ist, besteht dringender Handlungsbedarf. Klartext! Wer macht was für wen und wie?  Texte auf Websites sind wichtig. Wichtig für die Leser und wichtig für Suchmaschinen. In erster Linie, um zu darzustellen, welche Dienstleistungen das Unternehmen erbringt, welche Qualifikationen den Unternehmer und sein Team auszeichnen und Transparenz zu schaffen. 
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Folge 6: Zielgruppenorientierung - Wer sind die Leser? (Do, 19 Aug 2010)
Bei unseren Website Checks im EC-M prüfen wir auch den Punkt "Ziele und Zielgruppenorientierung". Wer eine Website im Internet anbietet, sollte sich immer darüber im Klaren sein, für wen er seine Inhalte bereithält und warum er es tut.  Website-Betreiber sollten immer überlegen, was sie mit Ihrer Website erreichen möchten. In der Regel möchten sie auf sich und ihre Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam machen, um somit neue Kunden zu finden und an sich zu binden. 
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Folge 5: Haftungsausschlüsse - Unsinn auf vielen Websites (Mo, 16 Aug 2010)
Bei unseren Website Checks finden wir häufig Haftungsausschlüsse, z. B. für externe Links, auch Disclaimer genannt. Viele Unternehmer wähnen sich in Sicherheit, wenn sie den nachfolgenden oder ähnlichen Text als Haftungsausschluss auf ihre Website nehmen: "Der Autor dieser Seiten distanziert sich hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten / verknüpften Seiten. Für die dortigen Inhalte sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich."
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Folge 4: Texte mit Bildern beleben - professionell gemacht (Mo, 09 Aug 2010)
Ein Prüfungspunkt bei unseren Website Checks im EC-M betrifft Fotos und Grafiken auf der Unternehmenswebsite. Texte am Bildschirm zu lesen fällt in der Regel schwerer, als diese auf Papier zu lesen. Daher ist es wichtig, dem Auge des Lesers zu helfen. Dafür stehen ganz einfache Mittel zur Verfügung. Kurze, klar formulierte Sätze, kurze Absätze und Zwischenüberschriften helfen dem Leser. Ebenso können thematisch passende Bilder und Grafiken den Text illustrieren und durch Auflockerung dazu beitragen, dass der Leser Ihre Texte "gerne" liest. Bilder einfügen - aber richtig Manchmal erscheinen Grafiken unscharf oder pixelig. Die Ursachen dafür sind meist schnell gefunden.
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Folge 3: AGB selbst gemacht - der richtige Weg? (Di, 03 Aug 2010)
Während der Besprechungen unserer Website Checks beim EC-M stellen die Unternehmer häufig die Frage, ob ihre AGB auch in Ordnung seien. An dieser Stelle erläutern wir, dass wir keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen. Wir hinterfragen jedoch, wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt hat. Geradezu erschreckend häufig hören wir dann die Antwort: „Na, ich selbst.“ Auf die Nachfrage, wie genau es denn zu den Regelungen gekommen ist, erklären viele Unternehmer, einen umfassenden Vergleich mit „passenden“ AGB bei Konkurrenten vorgenommen und sich die entsprechenden Passagen dann „angepasst“ zu haben.
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Folge 2: Spamfrei ohne Barriere - Captchas in Formularen (Mo, 26 Jul 2010)
Im Rahmen unseres Website Checks prüfen wir, ob ein Kontaktformular angeboten wird. Ein Kontaktformular ist sinnvoll und bietet dem Nutzer eine bequeme Art, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, z. B. wenn er gerade nicht an seinem eigenen PC sitzt. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass häufig „vergessen“ wird, die E-Mail-Adresse oder einen Nachrichtentext einzugeben („Schließlich muss der Empfänger ja auch so wissen, was ich von ihm will und wie er mich erreichen kann!“). Kein X für ein U vormachen - Plausibilitätskontrolle Jedes Kontaktformular sollte eine Plausibilitätskontrolle enthalten, die vor dem Abschicken überprüft, ob alle Pflichteingaben gemacht wurden und korrekt sein können. Dies schützt im Übrigen auch vor Witzbolden, die gerne „leere“ Kontaktformulare abschicken.
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Folge 1: Das Impressum - Stiefkind vieler Websites (Di, 20 Jul 2010)
Ein Prüfungspunkt bei unserem Website Check betrifft die Frage nach einer rechtlich ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung (Impressum). Oft entscheiden Kleinigkeiten darüber, ob ein Impressum korrekt ist oder eine Abmahnung ausgesprochen werden kann. So schnell droht eine Abmahnung Das Impressum muss gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) für den Besucher einer Website „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Doch schon hieran mangelt es bei vielen Websites. Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Impressum von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein muss. Auf manchen Websites sind die Links zur Anbieterkennzeichnung allerdings derart versteckt oder klein geschrieben, dass schon allein deswegen Abmahngefahr besteht. Und nicht nur das. Manch ein Leser wird sich die Frage stellen, ob der Unternehmer vielleicht etwas zu verbergen hat, wenn er die Pflichtangaben so versteckt.
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