Kostenlose Rechtsauskünfte ?

Verbindliche und rechtssichere Rechtsauskunft ist nicht kostenlos

Sollten sie auf diese Webseite gelangt sein, weil sie z.B. in einer Suchmaschine wie etwa Google nach "kostenlose Rechtsauskünfte" oder nach "Rechtsauskunft kostenlos" gesucht haben, so müssen wir Sie enttäuschen, denn: 
Das Berufsrecht der Rechtsanwälte lässt kostenlose (gratis) Rechtsberatung nicht zu!

Zypries will kostenlose Rechtsberatung erlauben!

Diese und ähnliche Schlagzeilen geistern seit langer Zeit durch die Köpfe von Rechtsauskunft Suchenen, immer wieder durch Medienberichte aufgefrischt.
Das führt offenbar dazu, dass in grossen Teilen der sich angesprochen gefühlten Rechtsauskunft-Suchenen so etwas wie ein Glaube aufkommt, dass mit der geplanten Änderung oder Abschaffung des Rechtsberatungs-gesetzes die noch geltenden Normen nun nicht mehr unbedingt angewandt werden oder angewandt werden müssen.

Hierzu ist dringend wie folgt anzumerken:

Die derzeit geltende Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur Personen, mit nachgewiesener Befähigung zum Richteramt die Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten.

Somit bleibt bis auf Weiteres  Rechtsberatung und die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten Dritter in Deutschland dem Rechtsanwalt vorbehalten.
Zudem erlaubt das anwaltliche Berufsrecht es Rechtsanwälten ausdrücklich nicht, eine solche Rechtsberatung kostenlos durchzuführen.
Es gibt natürlich auch besondere Situationen in denen "Rechtsberatung kostenlos" erfolgt, bzw. Situationen in denen die Rechtsberatung, da durch Beihilfen oder Zuschüsse Dritter finanziert ist, vom Rechtsauskunft Suchenden als kostenlos empfunden wird.   Eine tatsächliche kostenlose Rechtsberatung  ist die absolute Ausnahme und in Deutschland einigen wenigen Verbänden und Organisationen vorbehalten.

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Info vom Rechtsanwalt als ehemaligen Polizeibeamten (ex-Polizist)
Zu den Verkehrsstrafsachen zählen vor allem:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung, etc.

Lassen Sie es uns an folgendem Beispiel verdeutlichen:

Sie sind in Eile und geben Ihrem Vordermann kurz Lichthupe, missachten dabei die Vorfahrt eines anderen, fahren diesem anderen Pkw auf und es werden Personen verletzt. Man ist geschockt, ärgert sich und wird manchmal sogar aus Wut über sich und andere sogar ausfällig. Jedenfalls ist man aber meist in der konkreten Nach-Unfallsituation überfordert um dann auch an alles Wichtige zu denken.

Zunächst sollten Sie durch Unfallstellen-absicherung dafür sorgen, dass nicht noch mehr passiert.

Gleich danach muss bereits Ihre Beweissicherung beginnen. So sollten Sie vor allem mögliche Zeugen, insbesondere wenn es neutrale Unfallzeugen sind, bitten am Unfallort zu bleiben oder zumindest deren Erreichbarkeit festhalten (Name und Anschrift oder Telefonnummer).
Solche neutralen Zeugen sind Insassen von nicht unfallbeteiligten Fahrzeugen, die kurz nach dem Unfall noch greifbar sind. Sind diese „neutralen Zeugen" weggefahren, kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich schwieriger werden.
Zu bedenken ist, dass viele Fahrzeugführer, die einen Unfall beobachtet haben, häufig nicht freiwillig ihre Hilfe anbieten. In diesem Fällen notieren Sie die Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge. Über diese Kennzeichen wird es häufig gelingen diese Zeugen herauszufinden. Insassen im eigenen Pkw sind häufig nicht gleichermaßen als Zeugen „wertvoll", wie dies bei den „neutralen Zeugen" der Fall sein wird, da sowohl die gegnerische Versicherung, als auch das Gericht diese eigenen Zeugen regelmäßig mit einer gewissen Skepsis betrachtet, zumal diese Zeugen häufig mit einem Bedürfnis auf „Hilfestellung" ausgestattet sind.

Anschließend ist zu empfehlen, die Unfall-Endstellung vor Entfernen der Fahrzeuge zu fotografieren, zumal nahezu Jeder mittlerweile über ein Fotohandy verfügt.

Was tun, wenn die Polizei kommt?

Machen Sie in jedem Fall bei der Polizei nur Angaben über Ihren Namen und Ihre Anschrift. Sagen Sie nichts zum näheren Tathergang, da die Polizisten alles notieren und dies später gegen Sie verwendet werden kann. Häufig stellt es sich so dar, dass die größten Nachteile dadurch entstehen, dass die beteiligten Personen - häufig sind es ja Rechtslaien - unbedarft Äußerungen machen, welche sich in der mündlichen Auseinandersetzung überhaupt nicht nachteilig anhören. Einmal später durch die Polizeibeamten auf der Wache in das schriftliche Protokoll ( Verkehrsunfall Polizeibericht ) übertragen, können diese Äußerungen aber schriftlich einen ganz anderen Eindruck vom Geschehen vermitteln, da die konkrete Situation und Ausgestaltung eines gesprochenen Wortes im Zusammenspiel mit Gestik und Mimik schriftlich nie ganz reproduziert werden kann.


Beachten Sie insbesondere:

  • bei polizeilicher Beschuldigung niemals ohne anwaltliche Unterstützung Angaben machen.
  • ärztliche Tests bei einer Blutentnahme ablehnen.
  • nach einem Unfall gleich die Unterstützung durch einen Anwalt suchen, da schon in der Formulierung des Unfallgeschehens nicht wieder gutzumachende Fehler passieren können.

Auch hier können Sie auf sich allein gestellt Fehler über Fehler begehen.

Ein abschließender Rat (zur Erinnerung: von einem ex-Polizisten)

kann daher nur lauten:

Gehen Sie sofort zu dem (Verkehrs)Anwalt Ihres Vertrauens, da nur dieser sicherstellen kann, dass Sie bestmöglich aus der Situation herauskommen. Schließlich vertritt dieser Ihre Interessen und nicht die Interessen des Staates an einer Bestrafung. Letzteres ist Aufgabe des Staatsanwalts.


Sie können die Bearbeitung Ihrer Verkehrsstrafsache durch uns auch gleich hier online in Auftrag geben: Kontaktformular-Verkehrsstrafsache

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