Schadensersatz zur Kreuzfahrt Costa Concordia

Sie sind Opfer des Schiffsunglücks? Wir helfen Ihnen, Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen!

Bei dem tragischen Schiffsunglück des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia stehen den Reisenden diverse Schadensersatzansprüche zu. Der gezahlte Reisepreis etwa kann zurückgefordert werden. Materielle Schäden werden ersetzt. Bei Verletzungen werden die Heil- und Behandlungskosten ersetzt. Ggf. kommt ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht. Es gibt auch Schadensersatz für den entgangenen Urlaub. Bei Tötung des Reisenden werden den Erben die Beerdigungskosten ersetzt. Zudem bestehen ggf. weitere Ansprüche. Fragen Sie uns und rufen Sie uns an 06021-386650. Sie können uns aber auch vorab mittels nachfolgenden Onlineformular Ihren Fall mitteilen. Wir melden uns umgehend bei ihnen und helfen Ihnen gerne und schnell weiter.

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