Strafverteidigung Aschaffenburg im Strafrecht bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung

Im Falle der Festnahme oder Verhaftung: Warum sollte man schnellstmöglich einen Strafverteidiger informieren?

Zuweilen ist es notwendig, sofort einen Strafverteidiger zu benachrichtigen, auch in der Nacht oder am Wochenende. Das ist zumeist dann der Fall, wenn ein Angehöriger, Freund oder eine, in sonstiger Weise nahstehende Person festgenommen wurde. Aber auch wenn etwa Ihre Wohnung oder ggf. Ihr  Unternehmen gerade von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft durchsucht wird.

Grundsätzlich gilt:
Der Beschuldigte wird nach einer Festnahme, bzw. nach einer Verhaftung dem Haftrichter vorgeführt. Schon bei dieser Vorführung wird ein Rechtsanwalt / Strafverteidiger versuchen, die Haftsituation zu beenden.  Die wird ggf. dadurch erreicht indem er beantragt, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Strafverteidiger rechtzeitig informiert wird. Aus diesem Grunde ist im Falle der Festnahme rasches Handeln geboten. Des Weiteren ist es für den fesgenommenen Betroffenen eine enorme Unterstützung, wenn ihm "von draußen" ein Rechtsanwalt zur Hilfe geschickt wird, der Ihm in dieser, auch psychisch extremen Situation, anwaltlich beisteht.

Im Falle eines Notfalles beachten Sie bitte folgendes:
Die auf der linken Seite angegebene Notrufnummer 0172 6648222 ist ohne Ausnahme ausschließlich für Notfälle eingerichtet. 

Falls Ihr Problem Aufschub erlaubt, rufen Sie zu den üblichen Bürozeiten an.

Bei einer Festnahme oder einer Verhaftung ist es aber wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu informieren. Bereits wenige Stunden Verzögerung können hier entscheidend sein. Um etwaige Nachteile für Sie oder einen Ihnen Nahestendenzu vermeiden zögern Sie deshalb nicht, einen Rechtsanwalt zu informieren, wenn ein Angehöriger oder Freund von der Polizei verhaftet wurde