Verkehrsrecht Trunkenheit im Strassenverkehr

Trunkenheit, Alkohol und Drogenkonsum als Verkehrsteilnehmer

Nach § 316 StGB macht sich derjenige strafbar, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wie viele Gesetzesvorschriften ist auch diese sehr allgemein gehalten, so dass der Laie, der mit der Rechtsprechung nicht vertraut ist, aus dem reinen Gesetzestext recht wenig herauslesen kann. Häufig braucht man eine rechtsverbildliche Auskunft über die folgenden Fragen von einem im Verkehrsrecht beheimateten Rechtsanwalt wie etwa  einem Verkehrsanwalt: