Nach § 316 StGB macht sich derjenige strafbar, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wie viele Gesetzesvorschriften ist auch diese sehr allgemein gehalten, so dass der Laie, der mit der Rechtsprechung nicht vertraut ist, aus dem reinen Gesetzestext recht wenig herauslesen kann. Häufig braucht man eine rechtsverbildliche Auskunft über die folgenden Fragen von einem im Verkehrsrecht beheimateten Rechtsanwalt wie etwa einem Verkehrsanwalt:
- Fahrzeugführer, wann führe ich eigentlich ein Fahrzeug?
- Wann führe ich ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr?
- Wie berauscht darf ich denn sein, bevor ich ein Fahrzeug nicht mehr führen darf?
- Wodurch errechnet sich der genaue Grad der Alkoholisierung?
- Wann handle ich fahrlässig und ab wann der Vorwurf des Vorsatzes zu?
- Bei Vollrausch, was ist eigentlich, wenn ich so betrunken bin, dass ich keine Kontrolle mehr über mich habe? Kann ich dann auch bestraft werden?




