Bei Verkehrsunfall schnell Polizeibericht anfordern

Im Winter häufiger Verkehrsunfälle mit deutlich längerer Bearbei-tungsdauer, da oft komplexerer Unfallhergang (z.b. Auffahrunfall)

Hier finden veröffentlicher,  aktuelle Verkehrsunfall Polizeiberichte mit Schwerpunkt Raum Norbayern.

 

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"Verkehrsunfall Polizeiberichte zur Schadensregulierung anfordern"

Zu Beachten: 10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
Im Falle dass Sie mit Ihrem Fahrzeug oder generell als Verkehrsteilnehmer  in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden - und hierbei ist es oftmals zunächts unklar ob unverschuldet oder verschuldet, bzw. mit Mitschuld, so sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt nachfolgend aufgeführte Punkte beachten:

Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen eigener Wahl u.a. zur  Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die der Assekurranz Regulierer, also die Versicherung bereis ohne Zustimmung des Geschädigten einen Sachverständigen bestellt hat oder beauftragt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind in der Regel erstattungspflichtig. Sollte jedoch ein sog. Bagatellschaden vorliegten (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) so reicht als Schadensnachweis oft bereits der Kostenvorschlag einer KFZ-Fachwerkstatt aus. Im Zweifel aber immer vorher klären!
Eine vollumfängliche  Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet aber auch, daß der Unfallschaden vollständig erkannt und möglichst beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und den Schadensumfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang gibt oder Probleme bei der Reparaturdurchführung auftreten. Mit Hilfe eines Sachverständigen Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, wodurch  Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall -Entschädigung eindeutig und ggf. zweifelsfrei belegt werden können.
Beim späteren Verkauf eines reparierten Unfall-Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten mit angefertigten Lichtbildern kann einem  KFZ-Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang besser belegt werden.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
Einem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Sachverständigen Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

Als Geschädigter Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Sollten Sie ggf. keinen Mietwagen benötigen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die für Sie zutreffende Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalls richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen Gutachter vorgenommen werden.
Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Die so suggerierten Vorteile sind oft trügerisch, das böse Erwachen erfolgt oft im  Nachhinein.

Lassen Sie es keinesfalls zu, dass ein "unabhängiger  Kfz-Sachverständiger" durch ein sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers  zu tragen

Übrigens:

unabhängige KFZ-Sachverständige Gutachter tragen dazu bei, daß auch die gegnerische Versicherungen vor unzutreffenden Schadensersatz- und ggf. weiteren unzutreffenden Leistungen bewahrt werden. Dies dient allen Versicherungsnehmern, welche letztlich mit Ihren Prämien die Schadenregulierung finanzieren.